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Schulanmeldungen an der Staatlichen Grundschule Kamsdorf

  • 119 Thüringer Schulordnung:
    „Alle Kinder, die bis zum 01. August des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Zum Schulbezirk der Grundschule Kamsdorf zählen die Orte: Kamsdorf, Unterwellenborn, Oberwellenborn, Langenschade, Reichenbach, Röblitz und Vogelschutz. Ein Kind, das am 30. Juni eines Jahres mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 01. August desselben Jahres in die Schule aufgenommen werden…“

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